Eine gute Ausbildung garantiert den Erfolg in der Prüfung und später im Unternehmen
Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen verlangt der Gesetzgeber auch im Verkehrsgewerbe vom Unternehmer oder leitenden Angestellten den Nachweis der fachlichen Eignung (§ 10 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz bzw § 13 Abs. 1 Nr 3 Personenverkehrsgesetz).
Der geforderte Nachweis der Eignung ist in einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Um diese Prüfung mit Erfolg ablegen zu können, ist der Besuch unseres Vorbereitungsseminars mit einer gezielten Schulung in den verschiedenen Prüfungsbereichen unumgänglich. Nur so haben Sie die Chance, die Sach-und Fachkundeprüfung sicher zu bestehen. Darüberhinaus kommt Ihnen später das hier vermittelte Wissen bei Ausübung Ihres Berufes voll zugute und läßt Sie so zum erfolgreichen Leiter eines Unternehmens bzw. selbst zu einem erfolgreichen Unternehmer werden.
Auch unsere über
30jährige Erfahrung in der Durchführung der Sach-und Fachkundeseminare garantiert Ihren Erfolg.
Es wird in folgenden Sach - und Fachkundegebieten unterrichtet;
- kaufmännisches Grundwissen
- Grundsätze der Buchführung
- Erstellen von Kostenrechnungen
- Haupsächliche Bestimmungen
des Steuer- und Sozialwesens
- Arbeitszeitbestimmungen
- geltende Gewerbevorschriften
- Beförderungsbedingungen
- Straßenverkehrsvorschriften
- Grenzüberschreitender Verkehr
Wir bieten die Seminare in
Teilzeit
Samstags (bei Güterverkehr 10 Samstage), bei ausreichender Belegung auch in Vollzeit an.
Bei Interesse bzw. bei Bedarf an weiteren Informationen rufen Sie mich einfach an
06571 7177